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Im Januar werden wieder viele Gebühren wie Fernseh- und Autosteuer fällig. Wer das Online Banking von Raiffeisen aktiviert hat, kann neben den üblichen Zahlungsaufträgen auch die Fernseh- und Autosteuer über Internet einzahlen und vom Konto belasten...
     

Steuerabsetzbarkeit 41% für Wiedergewinnungsarbeiten


Mit Gesetz 449/97 wurde die Steuerabsetzbarkeit der Spesen für die Wiedergewinnung von Wohnungen im Ausmaß von 41 % eingeführt. Das Gesetz wurde in den darauffolgenden Jahren immer wieder verlängert und hat dabei auch einige Änderungen erfahren. So liegt derzeit der maximale Absetzbetrag bei 48.000 EUR pro Wohneinheit und Person. Die MwSt. für Instandhaltungsarbeiten wurde wieder auf 10 % gesenkt, dafür der Absetzbetrag von 41 % auf 36 % reduziert.

Die Eckdaten sind aber im wesentlichen unverändert geblieben. Detaillierte Informationen zu diesem Gesetz finden Sie hier.

Folgende Neuerung sind seit 4. Juli 2006 in Kraft (zusätzlich zu den bisherigen Bestimmungen):

  • Die Lohnkosten müssen getrennt in der Rechnung ausgewiesen sein
  • Die Abzugsfähigkeit gilt bis zu 48.000 EUR pro durchgeführte Arbeit (unabhängig von den Personen, die den Abzug in Anspruch nehmen!)

Vorgehensweise:

  • Vor Baubeginn muß die Meldung an das Steueramt mittels Mod. L449/97 01 (als Einschreiben) gemacht werden (Formular). Die Anleitungen zum Aufüllen finden Sie hier
  • Die erforderlichen Dokumente müssen nicht beigelegt werden, wenn die Ersatzerklärung des Notorietätsaktes gemacht wird (Formular)
    Das Schreiben wird per Einschreiben an folgende Adresse geschickt:
    Centro operativo di Pescara
    Via Rio Sparto, 21
    65100 PESCARA
  • Ebenfalls vor Baubeginn muß eine Meldung (Einschreiben mit Rückantwort) an die Sanitätseinheit und an das Amt für Sicherheitsgechnik gemacht werden (Formular)
  • Die Baufirmen, die die Arbeiten ausführen, müssen eine Eigenerklärung unterschreiben (Formular)

Finanzierung:

Wenn Sie eine Finanzierung benötigen, können Sie mit diesem "Kreditrechner" die Tilgungsraten berechnen.

Absicherung:

Haben Sie daran gedacht, daß durch die baulichen Maßnahmen auch Ihre Versicherungswerte überprüft und angepaßt werden sollten? Alle Informationen zur Feuerversicherung finden Sie hier!

  
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MwSt.Nr. 00163220213