| Steuerabsetzbarkeit 41% für Wiedergewinnungsarbeiten
Mit Gesetz 449/97 wurde die Steuerabsetzbarkeit der Spesen für die Wiedergewinnung von Wohnungen im Ausmaß von 41 % eingeführt. Das Gesetz wurde in den darauffolgenden Jahren immer wieder verlängert und hat dabei auch einige Änderungen erfahren. So liegt derzeit der maximale Absetzbetrag bei 48.000 EUR pro Wohneinheit und Person. Die MwSt. für Instandhaltungsarbeiten wurde wieder auf 10 % gesenkt, dafür der Absetzbetrag von 41 % auf 36 % reduziert.
Die Eckdaten sind aber im wesentlichen unverändert geblieben. Detaillierte Informationen zu diesem Gesetz finden Sie hier.
Folgende Neuerung sind seit 4. Juli 2006 in Kraft (zusätzlich zu den bisherigen Bestimmungen):
- Die Lohnkosten müssen getrennt in der Rechnung ausgewiesen sein
- Die Abzugsfähigkeit gilt bis zu 48.000 EUR pro durchgeführte Arbeit (unabhängig von den Personen, die den Abzug in Anspruch nehmen!)
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