Mit der am 4. Juli 2007 in Kraft getretenen Notverordnung der Regierung Prodi ist auch eine Neuerung in Bezug auf die Absetzbarkeit von 41 % der Kosten für die Wiedergewinnugnsarbeiten an Wohnungen eingeführt worden.
Die Firmen, die die Arbeiten ausführen, müssen in der Rechnung getrennt die Personalkosten für die entsprechenden Arbeiten ausweisen. Wenn diese Angaben auf der Rechnung fehlen, verfällt das Recht auf Abzug von der Steuer! Das gilt für alle ab dem Zeitpunkt des Inkraftretens des Dekretes ausgeführten Arbeiten.
Weitere Informationen zu den Bestimmungen über die Wiedergewinnung (außerordentliche Instandhaltung) von Wohnungen finden Sie hier.