Lt. Gesetz Nr. 248 vom 04.08.2006 (Umwandlung der Notverordnung 233/06) müssen alle MwSt.-Subjekte (also Firmen mit MwSt.-Nummer) ab 1. Oktober 2006 sämtliche Abgaben mittels F24 elektronisch einzahlen. Das bedeutet, dass die Einzahlungen nicht mehr wie bisher über das Formular F24 bei der Bank eingezahlt werden können. Es gibt nur mehr 3 Möglichkeiten der elektronischen Einzahlung:
1. mittels F24-Online
2. mittels eines Intermediärs (Steuerberater)
3. F24 über CBI (Elba)
Letztere Möglichkeit kann von Betrieben genutzt werden, die das Programm "ELBA" auf ihrem PC installiert haben. All jene, die das "Online Banking" von Raiffeisen verwenden, können derzeit nur das standardisierte File importieren und an die Bank senden. Die Raiffeisenkasse wird voraussichtlich bis Mitte November eine Online-Anwendung für alle Online-Banking-Benutzer zur Verfügung stellen.
Es wird allen Firmen geraten, die Einzahlungen vorerst über einen Intermediär (z. B. Wirtschaftsberater) zu machen, bis die Anwendung im Internet zur Verfügung steht.
Ein Aufschub für alle Unternehmen, die nicht der IRES (Körperschaftssteuer) unterliegen, wurde bereits in Aussicht gestellt. Jedoch ist diesbezüglich noch keine Bestimmung erlassen worden.
Privatpersonen können die Einzahlungen mittels F23 bzw. F24 in gewohnter Form vornehmen. Ebenso werden die vor dem 4. Juli 2006 ausgestellten Zahlungsabschnitte (Handwerkerversicherung usw.) noch wie bisher eingezahlt.