Das Gesetzesdekret vom 31.01.2007 Nr. 7, das zahlreiche Liberalisierungsmaßnahmen enthält, wurde termingerecht mit einigen Änderungen in ein Gesetz umgewandelt. Es beinhaltet auch eine Neuerung in bezug auf die vorzeitige Kündigung von Versicherungsverträgen bei mehrjähriger Laufzeit. In Zukunft können auch mehrjährige Verträge unter Einhaltung einer Voranmeldefrist von 60 Tagen gekündigt werden. Dies gilt für alle Versicherungsverträge, die ab Inkrafttreten des Umwandlungsgesetzes abgeschlossen werden.
Bezüglich der vorher abgeschlossenen Versicherungsverträge mit mehrjähriger Dauer wird bestimmt, dass das Rücktrittsrecht jährlich ausgeübt werden kann, wenn der Versicherungsvertrag für wenigstens drei Jahre bestanden hat.
Mit dieser neuen Regelung eröffnet sich für alle, die mit dem Versicherungspartner nicht mehr zufrieden und mit langen Verträgen gebunden sind, die Möglichkeit, vorzeitig auszusteigen.