Im Haushaltsgesetz Nr. 296/06 (Finanziaria 2007) wurde eine Steuergutschrift für den Austausch von Kühlschränken und Gefriertruhen eingeführt. Mit Rundschreiben Nr. 24/E hat die Agentur für Einnahmen nun nähere Anleitungen gegeben.
Die neu angeschafften Geräte müssen eine Energieklasse von nicht weniger als A+ aufweisen.
Von den getragenen Kosten können nächstes Jahr in der Steuererklärung 20 % von der Steuer abgezogen werden, wobei eine Obergrenze von 200 EUR festgelegt wurde. Mit absetzbar sind auch die Kosten für den Transport sowie die Kosten für die Entsorgung des alten Gerätes.
Um die Begünstigung in Anspruch nehmen zu können, sind folgende Voraussetzungen zu beachten:
Es muss eine Rechnung oder Steuerquittung ausgestellt werden, auf dem die Daten des Käufers, die Energieklasse und das Kaufdatum ersichtlich sind. Zusätzlich muss der Käufer eine Eigenerklärung abfassen, aus der die Daten des alten, ersetzten Gerätes sowie die Art der Entsorgung hervorgehen. Zu diesem Zweck sind auch die Daten der Firma anzugeben, an die das zu entsorgende Gerät übergeben wurde.
Diese Steuerbegünstigung gilt nur für das Jahr 2007!