Mit 1. Juli ist die neue Wirtschaftsförderung in Kraft getreten. Es geht dabei um die neue De-minimis-Regelung, deren Limit nun von 100.000 Euro auf 200.000 Euro angehoben wurde. "De-minimis-Regel" bedeutet, dass Beihilfen für ein Unternehmen bis zu 200.000 EUR in einem Dreijahreszeitraum nicht als wettbewerbsverzerrend gelten. Bisher wurden vom Land die Aufschläge, die zusätzlich zum Regelfördersatz gewährt wurden, als "De-minimis"-Förderung berechnet. Nun verbietet aber eine EU-Verordnung diese Kumulierung.
Somit können ab 1. Juli 2007 Beiträge nur mehr innerhalb der De-minimis-Regelung gewährt werden (Regelfördersatz plus Aufschläge auf die genehmigte Investitionssumme dürfen max. 200.000 EUR im 3-Jahreszeitraum ausmachen), oder aber über den Regelfördersatz im Rahmen der KMU-Förderhilfen.
Von den neuen Bestimmungen betroffen sind die Wirtschaftsbereiche Handwerk, Handel, Dienstleistungen, Industrie, Gewerbegebiete, Innovation, Forschung und Entwicklung sowie Tourismus.