| Im Haushaltsgesetz für 2007 ist vorgesehen, dass der Ankauf eines digitalfunktauglichen Fernsehers (DVB-T) steuerlich absetzbar ist (gilt nur für Ankäufe im Jahr 2007). Dabei können 20 Prozent der Anschaffungskosten bis zu max. 200 EUR in der Steuererklärung 2008 abgezogen werden. In einem Rundschreiben hat das Kommunikationsministerium nun geklärt, dass auch die Zusatzgeräte bzw. Digitalempfänger steuerlich absetzbar sind. Dabei gelten folgende Voraussetzungen:
- die Fernsehgebühr für 2007 muss eingezahlt worden sein (bei eventuellen Kontrollen muss der Einzahlungsbeleg vorweisbar sein);
. - Der Steuerabzug steht nur zu, wenn es sich um ein in der vom Kommunikationsministerium aktuell gehaltenen Liste enthaltenen Gerät handelt (kann abgerufen werden unter: http://www.comunicazioni.it/news/pagina287.html)
. - Auf dem Verkaufsbeleg müssen neben den Angaben zu Marke und Modell des Gerätes auch die Identifizierungsdaten des Käufers angegeben werden. Es empfiehlt sich, eine Rechnung ausstellen zu lassen, da diese auch die Steuernummer des Käufers enthält.
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