Mit Verordnung Nr. 116/2007 hat der Ministerrat die Bestimmungen für sogenannte "schlafende Geschäfts-verbindungen" erlassen. Als "schlafend" gelten Geschäftsverbindungen bei Banken (z.B. Kontokorrente, Sparbücher, Sparbriefe, Wertpapierdepots), bei denen 10 Jahre lang keine Bewegung stattgefunden hat.
In diesen Fällen ist die Bank verpflichtet, die Kunden darüber zu informieren, wobei sich diese innerhalb von 180 Tagen bei der Bank melden können. Wenn in den 180 Tagen keine Operation oder Bewegung in Auf-trag gegeben wird, erlischt automatisch der Bankvertrag und die Bank muss das Guthaben einem eigens vom Staat eingerichteten Fonds überweisen. Es erlischt damit aber nicht das Guthaben des Kunden, das er jederzeit wieder geltend machen kann, sofern es zivilrechtlich noch besteht.
Inhaber von Überbringerpapieren werden nicht angeschrieben, da die Bank die Besitzer der Inhaberpapiere nicht ermitteln kann. Deshalb werden alle Kunden aufgefordert, eventuelle Überbringerpapiere (Sparbücher oder Sparbriefe) auf deren Bewegungen zu überprüfen und im besonderen festzustellen, ob in den vergangenen 10 Jahren Bewegungen stattgefunden haben.
Für nähere Informationen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter in den Geschäftsstellen gerne zur Verfügung.
Dies ist eine Information der RAIFFEISENKASSE DEUTSCHNOFEN-ALDEIN