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Die Raiffeisenkasse Deutschnofen-Aldein informiert:
Die Agentur der Einnahmen hat nun nach mehr als zwei Monaten Verspätung das Formular für die Meldung der Arbeiten für Energiesparmaßnahmen veröffentlicht. Das Formular muss lt. Anweisung der Steueragentur nur dann eingereicht werden, wenn sich die Arbeiten zur Energieeinsparung über mehrere Steuerzeiträume, d.h. über mehrere Kalenderjahre erstrecken. In diesen Fällen ist innerhalb 31. März des Folgejahres das veröffentlichte Modell auf telematischem Weg über einen Steuerberater oder Steuerbeistandszentrum wie KVW oder Gewerkschaft einzureichen. Im konkreten Fall bedeutet dies, dass die Meldung innerhalb 31.03.2010 duchzuführen ist, wenn die Arbeiten 2009 begonnen und 2010 fortgesetzt werden. Die Meldung ist in der Folge dann für jedes Jahr, in dem energetische Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden, zu machen. Dabei ist immer vom Zahlungsdatum der Rechnungen auszugehen.
Keine Meldung ist hingegen erforderlich, wenn die Arbeiten im gleichen Jahr, in dem sie begonnen wurden, abgeschlossen werden.Unverändert bleiben alle restlichen Bestimmungen zum Steuerabzug im Ausmaß von 55 %. Die Steueragentur hat die Bestimmungen zur Vereinfachung in der Abwicklung noch nicht herausgegeben.
Die Raiffeisenkasse berät Sie gerne in dieser Angelegenheit sowie generell zu den Fördermöglichkeiten im Zusammenhang mit sämtlichen energetischen Sanierungsmaßnahmen.
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